Stellplatzsatzung Ferienhäuser und -wohnungen
Satzung
der Stadt Braunlage über die notwendigen Einstellplätze für Ferienwohneinheiten als örtliche Bauvorschrift (Stellplatzsatzung Ferienhäuser und -wohnungen)
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576 hat der Rat der Stadt Braunlage in seiner Sitzung am 14.Juli 2020 folgende Satzung beschlossen:
Satzung der Stadt Braunlage über die notwendigen Einstellplätze für Ferienwohneinheiten als örtliche Bauvorschrift (Stellplatzsatzung Ferienhäuser und -wohnungen) vom 21. Juli 2020
Sie wird hiermit bekanntgemacht.