Bebauungsplanes Nr. 20 „Oderbrück Süd II" - Satzungsbeschluß
Der Rat der Stadt Braunlage hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Bebauungsplan Nr. 20 „Oderbrück Süd II" gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung ist in dem anliegenden Kartenausschnitt mit einer schwarz-gestrichelten Linie umrandet dargestellt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. 20 „Oderbrück Süd II" in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 20 „Oderbrück Süd II" nebst Begründung liegt ab sofort im Rathaus der Stadt Braunlage, Herz.-Joh.-Str. 2, 38700 Braunlage, während der Dienststunden aus und kann von Jedermann eingesehen werden.
Den kompletten Text der Bekanntmachung finden Sie hier:
Bebauungsplanes Nr. 20 „Oderbrück Süd II" - Satzungsbeschluß