Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Braunlage und die Nachtragssatzung zum Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe Braunlage für das Haushaltsjahr 2013
Die nachstehende Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Braunlage und die Nachtragssatzung zum Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe Braunlage für das Haushaltsjahr 2013 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Landkreis Goslar hat am 09. April 2014 die erforderlichen Genehmigungen unter dem Aktenzeichen 3 15 14 00 erteilt.
Der Nachtragshaushaltsplan und der Nachtrag zum Wirtschaftsplan liegen in der Zeit
vom 22. April bis 30. April 2014
zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Braunlage, Zimmer 11, öffentlich aus.
Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Braunlage und die Nachtragssatzung zum Wirtschaftsplan der Städtischen Betriebe Braunlage für das Haushaltsjahr 2013