Satzung der Stadt Braunlage über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Der Rat der Stadt Braunlage hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 die Satzung der Stadt Braunlage über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) beschlossen.
Sie wird hiermit bekanntgemacht und tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Satzung der Stadt Braunlage über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 12. Dezember 2017
gültig ab 01. Januar 2018