Haushaltssatzung der Stadt Braunlage für das Haushaltsjahr 2017
Die Haushaltssatzung der Stadt Braunlage für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Landkreis Goslar hat am 15. Dezember 2017 die erforderlichen Genehmigungen unter dem Aktenzeichen 3 15 14 00 mit folgender Maßgabe erteilt:
1. Die Genehmigung der Kreditermächtigung wird für einen Betrag in Höhe von 1.269.600 € mit der Option erteilt, dass die Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten zu der Investition „Erneuerung der Anlagentechnik im Waldschwimmbad Hohegeiß“ erfolgt ist, bis auf einen Betrag der Kreditermächtigung in Höhe von 1.519.600 € freizuschalten.
2. Die Genehmigung der Liquiditätskreditermächtigung für einen Betrag in Höhe von 7 Mio. € erfolgt mit der Option, durch Nachweis über die Liquiditätsplanung bis auf einen Betrag in Höhe von 10 Mio. € freizuschalten.
3. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die in der Vereinbarung zur Konsolidierungspartnerschaft mit der Stadt Braunlage getroffenen Verabredungen, insbesondere die zur Umsetzung von Investitionen (Beratung in der Steuerungsgruppe, Erstellung einer Projektliste gem. § 2 dieser Vereinbarung), einzuhalten sind.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit
vom 08. März bis 15. März 2018
zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Braunlage, Zimmer 19, öffentlich aus.
38700 Braunlage, den 05.03.2018
Der Bürgermeister
Grote
(Grote )
Haushaltssatzung der Stadt Braunlage für das Haushaltsjahr 2017